Der Vermögensverwaltungsrat ist das Gremium, das gemäß Kirchenrecht (can. 537 CIC) die kirchliche Vermögensverwaltung einer Pfarre innehat.


Der Vermögensverwaltungsrat besteht aus mindestens vier, höchstens acht Personen. 2/3 der Mitglieder sind vom Pfarrgemeinderat zu benennen; diese können Mitglieder des PGR sein, müssen diesem aber nicht angehören. Die weiteren Mitglieder werden vom Pfarrer namhaft gemacht. Die Verwaltung des Kirchenvermögens, Dienstverträge, Haushaltspläne, Jahresabschlüsse und Bauangelegenheiten zählen zu den Hauptaufgaben des Vermögensverwaltungsrates.



Die Mitglieder des Vermögensverwaltungsrates sind:



Gertrude Doppler



Ernst Freiler



Mag. Thomas Marosch



Michael Schwarz



Mag. Emmerich Voith